Christian M. Kaindl

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Weder mit Rechten oder Forderungen befüllte Einträge, noch Werte, die per se durch ihre Registrierung in Blockchains entstehen sind mit den zur verfügung stehenden Möglichkeiten rechtlich passend einzuordnen.

Es braucht eine übergeordnete Richtlinie, die im "Gesetz über auf vertrauenswürdige Technologien beruhende Transaktionssysteme (VT-Gesetz; VTG)" des Fürstentums Lichtenstein eine grundlegende Anleitung findet.

Auf nationaler Ebene für Sachen- und Wertpapierrecht bedarf es für die Einordnung von recht- und forderungsbefüllten Einträgen in Blockchains geringer gesetzlicher Umstellungen und Neuerungen. Dienen diese Einträge letztendlich der unumstößlichen Sicherung der Tatsachen durch Unveränderbarkeit der Vergangenheit. Es kann von einer Dematerialisierung des Sachenrechts gesprochen werden.

Im Gegensatz dazu ist für eine rechtliche Einordnung von ausschließlich durch sich selbst entstandenen Werten, wie Bitcoin, erheblich schwieriger.

Simon Fiala

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Verkehrsanschauung für die Körperlichkeit als maßgebender Faktor

Negative Transaktionsgebühr