Wichtig ist die Unterscheidung zwischen ökonomischem Geldbegriff und juristischem Währungsbegriff. 

Ökonomische Definition: 
- Tauschmittelfunktion
- Wertaufbewahrungsfunktion
- Rechenmittelfunktion 

Juristische Definition: 
zumindest:
- gesetzliches Zahlungsmittel
- staatlicher Annahmezwang. 

-> Bitcoin erfüllt zwar die Funktion eines gesetzliche Zahlungsmittel, ist es aber gerade nicht. Leistungen mit Bitcoin stellen daher eine vom Einverständnis des Gläubigers abhängige Leistung an Zahlungs statt dar. 


Bargeld
"Münzen und Scheine, die als gesetzliches Zahlungsmittel akzeptiert werden" 

Buchgeld
"Forderung eines Kunden gegen ein Kreditinstitut"

E-Geld 
Dies ist nach der Legaldefinition des §1 E-Geld Gesetz jeder monetäre Wert, der in Form einer Forderung gegenüber dem E-Geld-Emittenten, der gegen Zahlung eines Geldbetrages ausgestellt wird, um damit Zahlungsvorgänge durchzuführen, und der auch von anderen natürlichen oder juristischen Personen als dem E-Geld-Emittenten angenommen wird.